FAQ zur Psychotherapie

Wieviel muß ich zuzahlen?

Als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie grundsätzlich von Zuzahlungen freigestellt. Zuzahlungen dürfen nicht erhoben werden. Anders ist es, wenn Sie mit ihrer Krankenkasse eine Kostenerstattung vereinbart haben. Dies ist (nach meinen Informationen) möglich, wenn Sie mit ihrem Einkommen über der Beitragbemessungsgrenze liegen. Dann hängt die Höhe der Zuzahlung vom dem aktuellen Erstattungssatz der Kasse und dem mit Ihrem Behandler vereinbarten Honorar ab. Der heute (Juni 2000) gültige Erstattungssatz der Krankenkasse liegt bei ca. 100,- DM. Wegen des akuten Mangels an Therapieplätzen kann es sein, daß der Therapeut den Gedanken an einen Wechsel ins Kostenerstattungsverfahren anregt, er darf sie dazu aber nicht drängen.