FAQ zur Psychotherapie

Wer bezahlt die Kosten für die Therapie?

Grundsätzlich kommen die Krankenkassen nur für die Behandlung von Krankheiten auf. Was eine Krankheit ist, wurde in den sog. Psychotherapie-Richtlinien, welche den Charakter von Gesetzen haben, genau festgelegt. Psychische Probleme, wie z.B. Depressionen, Angstneurosen, oder Eßstörungen sind Krankheiten im Sinne des Gesetzes.

Wenn Sie aber z.B. ständig Streit mit Ihrem Ehegatten (oder Ihren Kindern) haben, sind Sie nicht krank. Werden Sie über diesen Problemen depressiv (antriebsarm, ständig müde, körperliche Beschwerden etc.), dann haben Sie eine Krankheit und die Krankenkasse ist grundsätzlich verpflichtet, für die Behandlung aufzukommen. Die Rechtsgrundlagen für diese Angelegenheiten sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

In diesem Zusammenhang sind zur Feststellung, was eine Krankheit ist und was nicht, nach derzeit geltendem Recht ausschließlich und allein die Fachärzte (das sind die Nervenärzte und Psychiater) berechtigt. Natürlich sind Diplom-Psychologen als Wissenschaftler ebenso Fachleute für die Beurteilung von psychischen Erkrankungen, allerdings wird ihr Urteil im Zusammenhang mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen in diskriminierender und ungerechtfertigterweise auch in dem jetzt verabschiedeten Psychotherapeutengesetzt (seit 1.1.99) nicht anerkannt, dort wird nach wie vor zwingend eine Konsiliaruntersuchung vorgeschrieben. Wenn Sie also Ihre Therapie über die Krankenkasse bezahlen lassen wollen (müssen), dann kommen Sie um eine Untersuchung bei einem Facharzt nicht herum.

Selbstzahler
Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten verschont. Sie können frei einen Therapeuten auswählen und finden in der Regel auch schnell einen Platz. Dann entrichten Sie das Honorar wie vereinbart an den Therapeuten. Approbierte Therapeuten, und einen solchen sollten Sie in der Regel bevorzugen, liquidieren nach der jetzt neu verabschiedeten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar kann dann bis zu dem 2,3 fachen Satz berechnet werden, daß sind bei der Verhaltenstherapie 196,65 DM. Die Honorare werden im Einzelfall besprochen, die Einzelheiten sollten in einem Therapievertrag festgelegt sein. Soziale Gegebenheiten werden in der Regel berücksichtigt.
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Kostenübernahme nach den Richtlinienverfahren
Wenn Sie in einer gesetzlichen Kasse (AOK, BKK´s) oder Ersatz-Krankenkasse (BEK, DAK...) versichert sind, und sich die Therapiekosten von Ihrer Kasse erstatten lassen wollen, können Sie sich einen Therapeuten suchen, der eine Zulassung zur Abrechnung mit den Kassen hat. Ein Verzeichnis dieser Therapeuten können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern, bzw. finden Sie in den Gelben Seiten unter "Ärzte-Psychotherapie bzw. Psychoanalyse" und/oder Psychotherapie-Psychologische Psychotherapeuten. Dies kann sich (hoffentlich) im nächsten Jahr ändern.
Versicherte bei Privatkassen
Als Versicherter einer Privatkasse kommt es sehr auf den speziellen Vertrag an, den Sie mit dem Versicherer abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vorher unbedingt genau ob Ihre private Krankenversicherung für Psychotherapiekosten aufkommt.
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