Lastschriftverfahren
Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, wird innerhalb von maximal zwei Wochen ein zweiter Abbuchungsversuch unternommen. Bis dahin entstehende Gebühren durch Rückbuchungen werden dem Zahlungspflichtigen zusätzlich angerechnet. Bleibt auch dieser Abbuchungsversuch erfolglos, wird die Gesamtforderung sofort fällig.
Bitte beachten Sie, dass Sie Abbuchungen per Lastschrift - Ermächtigung innerhalb von 6 Wochen jederzeit ohne Begründung von Ihrer Bank zurückholen lassen können - dieser Zahlungsweg ist also völlig sicher und risikolos für Sie!

